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„So bin ich eines Refugirten Sohn aus Franckreich“

Ein französischer Lichtzieher im Streit mit dem Seifensiedergewerk

.... ein Beitrag zu den Hugenotten in Potsdam

 

von Silke Kamp

 

Im Jahr 1745 bittet der hugenottische Lichtzieher Pierre Petitjean den Kriegsrat Neubauer um Unterstützung gegen das Potsdamer Seifensiedergewerk, das ihn bei seiner Arbeit behindere. Denn, so argumentieren die Seifensieder, um Seife verkaufen zu können, müsse er sich erst in ihre Innung aufnehmen lassen. Gleichzeitig sperre sich ein Teil der Meister vehement gegen jegliche gütliche Einigung mit ihm. Um dem Konflikt des Lichtziehers mit den Seifensiedern auf den Grund zu gehen, müssen wir jedoch zunächst noch weiter in die Vergangenheit zurück, in eine Zeit, in der es weder eine Französische Kolonie noch einen französischen Lichtzieher in Potsdam gab – in das Jahr 1685.

 

In einem ersten Schritt möchte ich klären:

Warum kamen französische Glaubensflüchtlinge nach Brandenburg-Preußen und speziell nach Potsdam ?

Und was bedeutet eigentlich das Wort Hugenotte ?

 

 

  1. Das Aufnahmeedikt des Kurfürsten Friedrich Wilhelm

 

Seit der Mitte des 16. Jahrhunderts verbreitete sich in Frankreich im Zuge der Reformation der Protestantismus nach der Lehre des Reformators Johannes Calvin. Erst Ende desselben Jahrhunderts erlangte das reformierte Bekenntnis seine Tolerierung im Edikt von Nantes. Dazwischen lagen Jahrzehnte sozialer Unruhen, die in Religionskriegen zwischen Katholiken und „Hugenotten”, wie die Katholiken die Anhänger der Lehre Calvins geringschätzig nannten, gipfelten. Der Sinn des Wortes Hugenotte ist noch nicht geklärt. Die etymologischen Deutungsversuche reichen von „kleiner Hugo” über „Werwolf” bis zu „Eidgenosse”. Die gewalttätigen Zeiten sollten ein für alle mal vorbei sein und die Reformierten friedlich mit den Katholiken zusammenleben, so hofften die Hugenotten jedenfalls. Mit der Thronbesteigung Ludwig XIV., des Sonnenkönigs, verschlechterte sich jedoch die Situation für die Calvinisten in Frankreich zunehmend. Das Revokationsedikt von Fontainebleau vom 18. Oktober 1685 hob die Duldung des reformierten Bekenntnisses auf. Die Protestanten waren gezwungen, zum katholischen Glauben zu konvertieren, ansonsten drohte ihnen als Strafe der Kerker oder die Galeere. Es folgte eine regelrechte Auswanderungswelle.

 

Am 29. Oktober 1685 erließ der brandenburgische Kurfürst Friedrich Wilhelm ein „Edict betreffend diejenigen Rechte, Privilegia und andere Wohltaten, welche Se. Churfürstl. Durchl. zu Brandenburg denen Evangelisch-Reformirten Frantzösischer Nation, so sich in Ihren Landen niederlassen werden, wegen der Jurisdiction und sonst, daselbst zu verstatten gnädigst entschlossen seyn.” Dieses vom Großen Kurfürsten erlassene „Edikt von Potsdam” garantierte den Réfugiés, wie sich die Glaubensflüchtlinge selbst nannten, neben freier Religionsausübung umfangreiche Privilegien. So gewährte es neben steuerlichen Vergünstigungen und Hilfen beim Aufbau von Manufakturen und Häusern den französischen Familien in den Städten auch einen eigenen Pastor sowie einen eigenen Richter. Um möglichst viele Hugenotten nach Brandenburg-Preußen zu holen, ließ der Kurfürst das Edikt umgehend auf deutsch und französisch in Umlauf bringen. Es hatte quasi schon in der Schublade gelegen. Nur so erklärt sich der Abstand von gerade mal drei Wochen zwischen dem Revokationsedikt Ludwig XIV. und dem Aufnahmeedikt des Kurfürsten.

 

Was hatte Friedrich Wilhelm zu diesem Schritt bewogen? Die Mehrheit der Bevölkerung in der Mark Brandenburg war lutherisch, die Hohenzollern folgten aber bereits seit ein paar Generationen dem reformierten Bekenntnis. Mit dem Edikt von Potsdam nahm der Große Kurfürst nicht nur in einem humanitären Akt seine „Evangelisch-Reformirte Glaubens-Genossen Frantzösischer Nation” auf, wie es in seinem Aufnahmeedikt heißt. Darüber hinaus nutzte der Kurfürst die Gunst der Stunde, um mit dieser Einladung die Bevölkerungsverluste durch den Dreißigjährigen Krieg zu kompensieren und sich zugleich eine Hausmacht zu schaffen, die ihm zu Loyalität und Dank verpflichtet war.

 

Von den ca. 200 000 Hugenotten, die Frankreich verließen, flohen schätzungsweise 20 000 nach Brandenburg-Preußen. Bereits 1697 ließen sich in Berlin mehr als 4 000 „Réfugiés”, zu deutsch: „Flüchtlinge”, nachweisen, das entsprach einem Viertel der Gesamtbevölkerung. Obwohl das Edikt den Hugenotten freistellte, sich dort niederzulassen, wo es ihnen beliebte, empfahl es auch gleich Orte, die besonders zur Ansiedlung geeignet seien: „Und gleichwie Wir dafür halten, daß in gedachter Unserer Chur-Marck-Brandenburg die Städte Stendal, Werben, Rathenow, Brandenburg und Franckfurt, und in dem Herzogthum Magdeburg die Städte Magdeburg, Halle und Calbe, wie auch in Preussen die Stadt Königsberg, so wol deshalb weil daselbst sehr wohlfeil zu leben, als auch, wegen der allda sich befindenden facilität zur Nahrung und Gewerb vor sie am beqvemsten seyn werden“. Potsdam fehlt in dieser Aufzählung. Während es in den meisten der im Edikt genannten Städte bereits 1686 eine Französische Kolonie oder Gemeinde gab, gründete sich die Potsdamer Französische Gemeinde erst 1723. Potsdam ist mit Gumbinnen in Ostpreußen, Pasewalk und Stettin eine der jüngsten Gemeinden, aber eine der wenigen, die bis heute noch existiert. Warum folgte die Gründung einer Französischen Gemeinde in Potsdam nicht unmittelbar auf das Edikt von 1685?

In dem folgenden Abschnitt möchte ich den Forschungsstand zu den Hugenotten in Potsdam kurz umreißen und die bisherigen Erklärungsversuche zu der verspäteten Koloniegründung in Potsdam bewerten. Diese Ausführungen wird ein Blick auf die Quellenlage abrunden.

 

 

 

  2. Die Anfänge der Französischen Gemeinde in Potsdam

 

Überstrahlt von Berlin als der Französischen Kolonie schlechthin, führte Potsdam in der Forschung nur ein Nischendasein. Selten wurde diese Stadt von der Warte der Hugenottengeschichte als veritables Forschungsfeld erachtet. Über ihre Französische Gemeinde ist zwar einiges geschrieben worden, doch eigenständige Untersuchungen zu diesem Thema machen sich rar.

 

Eine lobenswerte Ausnahme bildet da der Beitrag von HANS-JOACHIM SCHRECKENBACH im Katalog zur Ausstellung „Das Edikt von Potsdam“. Auf vier Seiten musste sich sein Verfasser zwar bescheiden, doch ist er meines Wissens der erste Historiker, der sich dieses Themas angenommen und dazu Archivrecherchen betrieben hat.

 

Ein ehrgeiziges Projekt zur Aufarbeitung der Geschichte der Französischen Gemeinde nahm ihr langjähriger Pastor KARL MANOURY in Angriff. Nur zum Teil gelangten diese Nachforschungen noch zu seinen Lebzeiten zur Veröffentlichung. MANOURY standen noch Quellen zur Verfügung, die heute als verschollen gelten, daher sind seine Aufzeichnungen eine wertvolle Sekundärquelle. Trotz aller Akribie können seine Archivmitteilungen wissenschaftlichen Kriterien freilich nicht immer standhalten, zumal er sich auf die Auswertung des Archivs seiner Gemeinde beschränkte.

 

Ansonsten paraphrasierte die Forschung weitestgehend die Ausführungen EDUARD MURETs zur Potsdamer Kolonie, ohne sich der Mühe zu unterziehen, auf MURETs Vorlage zurückzugehen, die Denkschrift von JEAN GEORGE ERMAN.

Nun aber zu den in der Forschung geäußerten Thesen, die Entstehung der Französischen Gemeinde betreffend. Sie sind eigentlich kaum von der Frage nach dem Quellenbestand zu trennen und sollen daher gemeinsam abgehandelt werden.

 

Es ist schwierig, Aussagen über die in Potsdam lebenden Hugenotten für die Zeit vor 1732 zu treffen, da erst in diesem Jahr die Erfassung der in der Kolonie lebenden Personen durch das dortige Französische Gericht begann. Das Konsistorium führte über seine Sitzungen leider erst ab 1736 Protokoll. Bis in das Gründungsjahr der Französisch-Reformierten Gemeinde reichen zwar deren Kirchenbücher zurück, doch sind hier nur die Taufen, Eheschließungen und Beerdigungen erfasst. Wem also nicht gefiel, Kinder entweder in die Welt zu setzen oder sie über die Taufschale zu halten, zu heiraten oder zu sterben, bleibt vor dem Auge des Historikers verborgen. Wie kann man den Hugenotten in Potsdam aber dennoch auf die Schliche kommen?

 

Schon JEAN GEORGE ERMAN, von 1783 bis 1805 Pastor der Potsdamer Hugenottengemeinde, verwies auf die Deutsch-Reformierten Gemeinden der Stadt, in denen manche Hugenotten sogar nach Gründung der Französischen Gemeinde verblieben waren. Dies ergebe sich aus den Verzeichnissen seiner Gemeinde. Das bedeutet, es muss deutlich mehr Hugenotten in Potsdam gegeben haben als uns die Kirchenbücher der Französischen Gemeinde offenbaren und dies schon lange vor 1723. Aus den erhaltenen Akten der Französischen Kirche kann ich jedoch keinen Hinweis entnehmen, der die Aussage ERMANs stützen würde. Auch als im Jahre 1726 die Gläubigen aus der ehemaligen Stadtschlossgemeinde zwischen der Garnisonkirche und der neu erbauten Heilig-Geist-Kirche aufgeteilt wurden, befanden sich unter den Kommunikanten nur drei, die ich als hugenottisch identifizieren kann. Sie tauchen früher oder später in den Kirchenbüchern der Französisch-Reformierten Gemeinde auf. Es sind die Namen Didelot, Biette und Girand. Nur: Sie bezeichnen die Ehefrauen. Wenn also nach Gründung der Französischen Gemeinde Reformierte in ihrer alten Kirche verblieben, so sind es neben den übrigen Deutsch-Reformierten die von den Hugenotten geehelichten Bürgerstöchter. Dass Frauen auch nach ihrer Heirat in ihren angestammten Gemeinden blieben und den Gottesdienst getrennt von ihren Männern feierten, ist für diese Zeit jedoch nichts Ungewöhnliches. Wenn sich auch ERMANs Behauptung, einige Franzosen blieben nach 1723 weiterhin in den deutschen Gemeinden, heute nicht mehr nachprüfen lässt, wird der Rolle der ältesten reformierten Gemeinde in Potsdam, der Schlossgemeinde, als Auffangbecken für die ankommenden Réfugiés, noch nachzugehen sein.

 

Als Quelle für die Hugenotten in Potsdam vor 1732 kommt jedoch ein Verzeichnis der im Zeitraum von 1721 bis 1724 gebauten Potsdamer Häuser in Betracht. Es ist zum Teil nach Straßen geordnet und führt die Hausbesitzer mit ihren Berufen an. In ihm finden sich auch Namen von französischen Gemeindegliedern. Bereits 1722 bewohnte der Seifensieder und Lichtzieher Henrion sein Haus in der „Gärtner Straße“ (Henning-von-Treskow-Str.) 1723 taucht der Name Biette als Hauseigentümer auf. Die Werkstatt des Hoftapezierers und Bettenmachers befand sich in der Breiten Straße. Schon 1687 ließ Antoine Biette sein Kind in der Schlosskapelle taufen, für das das Kurfürstenpaar die Patenschaft übernahm. Biette ist damit der erste in Potsdam nachweisbare Réfugié. Bis 1724 kamen hinzu: Rocheblave mit seiner Strumpffabrik in der „Fleischer Straße“ und Jean Petitjean, Lichtzieher in der „Schuster Straße“ (beide Straßen verliefen vom Alten Markt in östlicher Richtung), der Baumeister Pierre Gayette in der Jägerstraße (die damals noch weiter südlich bis an den Stadtgraben heranreichte), der Etamin- und Creponmacher Antoine Payan in der Breiten Straße und der Knopfmacher Didelot im „Quartier hinterm Waysenhaus“ (gemeint ist das Militärwaisenhaus in der Dortustr.). Am „Nauenschen Damm“ (Friedrich-Ebert-Str. südlich der Charlottenstr.) wohnte der Büchsenmacher Abraham du Commun. Der Hutmacher Henri Dufais besaß als einziger Hugenotte ein Haus im „Französischen Quartier“.
 

Das Problem bei so einem Häuserverzeichnis ist jedoch, dass es nur die Hausbesitzer angibt, nicht aber alle Bewohner. Das ist für die Erfassung der Hugenotten umso dramatischer, weil Friedrich Wilhelm I. ihnen, wie auch den Niederländern im Holländischen Viertel, Neubauwohnungen nur als Mieter und nicht als Eigentümer überließ. Dies Problem besteht vornehmlich für die zwischen 1725 und 1742 angelegten Häuserverzeichnisse. Diese Art der Wohnungsvergabe deutet darauf hin, dass erst für die Hugenotten Häuser gebaut werden mussten, damit sich die Réfugiés hier niederlassen konnten. Machen wir uns noch einmal das Ausmaß und rasante Tempo dieser Stadterweiterung bewusst.

 

Zu Zeiten des Aufnahmeediktes von 1685 gab es in Potsdam 174 Häuser. Bis 1713, dem Jahr des Regierungsantrittes des Soldatenkönigs Friedrich Wilhelm I., dauerte es, bis mit 199 Häusern in etwa der Stand vor dem Dreißigjährigen Krieg erreicht war. Während seiner Regentschaft herrschte in Potsdam ein regelrechter Bauboom. In den nächsten beiden Jahrzehnten verdoppelte sich die Häuserzahl jeweils fast: 1722 waren es 333 Häuser, 1730 schnellte ihre Zahl auf 553. Bis zum Tode Friedrich Wilhelm I. im Jahre 1740, verdreifachte sie sich beinahe noch einmal auf 1429 Häuser. Auf den ersten Blick scheint also erst mit den Stadterweiterungen unter dem Soldatenkönig ausreichend Wohnraum für die Ansiedlung von Hugenotten in Potsdam geschaffen worden zu sein. Da dieser folglich bei Verabschiedung des Potsdamer Edikts noch fehlte, wurde Potsdam daher, wie SCHRECKENBACH vermutete, als ungeeignet zur Ansiedlung von Hugenotten erachtet?

 

So einleuchtend dies im ersten Moment klingen mag, relativiert sich dieses Bild, wenn man den Potsdamer Wohnungsmarkt mit der Situation in den im Edikt erwähnten Städten vergleicht. Die Hugenotten wurden vielmehr ins Land geholt, gerade damit sie die wüsten Stellen wieder aufbauten. Daher herrschten auch im halbverwüsteten Potsdam hierzu ideale Voraussetzungen. So ist auch der Ausweis Brandenburgs als „wohlfeil zu leben“ zu verstehen. Die Stadt Brandenburg war im Zuge des 30jährigen Krieges zu zwei Dritteln zerstört worden. Dies und seine strategische Bedeutung als Havelübergang waren neben seiner Bedeutung vor dem Großen Krieg entscheidend für eine Bekräftigung der im Edikt ausgesprochenen Anwerbung durch ein Dekret im Dezember desselben Jahres. Bei genauerer Betrachtung erscheint die Hervorhebung der Vorzüge Brandenburgs im Edikt von 1685 eher als Finte eines »Immobilienmaklers«. Dass hierin über Potsdam Stillschweigen bewahrt wurde, hängt meines Erachtens vielmehr damit zusammen, dass mit seiner Erhebung zur Residenz dem »Aufbau Ost-Havelland« schon Genüge getan war, es in den Augen des Kurfürsten daher keiner zusätzlichen Anwerbung französischer Neusiedler für Potsdam in großem Umfange bedurfte. Die Anwesenheit des Hofes allein würde Hugenotten anziehen und somit die städtische Ökonomie beflügeln. Im Übrigen blieb auch Berlin unerwähnt und entwickelte sich dennoch zur größten Französischen Kolonie in Brandenburg-Preußen.

 

In der Tat scheint die Entwicklung der Potsdamer Hugenottengemeinde mit der Nutzung Potsdams als Residenz gekoppelt zu sein. Gegen Ende seiner Regentschaft wurde das Potsdamer Schloss Hauptwohnsitz des Großen Kurfürsten. Hier hatte sich der Kurfürst auch eine Kapelle eingerichtet, in der der Hof zusammen mit einer kleinen reformierten Stadtgemeinde Gottesdienst feierte. Zu dieser Gemeinde gesellten sich auch die nach Potsdam kommenden Hugenotten. Dies blieb auch unter dem neuen Hausherrn Friedrich I. so. Insgesamt dürfte ihre Zahl etwa 20 Personen betragen haben. Für Friedrich I. war Potsdam jedoch nur eine Residenz unter vielen, mithin nimmt die Entwicklung der Französischen Gemeinde in dieser Stadt erst wieder unter seinem Sohn, dem Soldatenkönig, an Fahrt auf. Laut ERMAN gründete Friedrich Wilhelm I. die Französische Gemeinde, weil ihn die hier ansässigen Hugenotten quasi dazu aufforderten. Sie baten ihn nämlich 1723 um einen Prediger. Dies ist leider nur eine weitere nicht belegbare Aussage. Überdies scheint mir die Initiative vom König selbst ausgegangen zu sein, der mit dieser Gemeindegründung in erster Linie ökonomische Interessen verfolgte.

 

Bis in das Jahr 1721 reichen Pläne zurück, in Potsdam mehrere Fabrikanten anzusiedeln. Im Gespräch waren die Namen: Jean Rocheblave, Godtfrid Huth, Julius Golzer, Jean Payan sowie Jean Baby. Mit ihren Haushalten zusammen bildeten sie eine Gruppe von 30 Personen. Von den meisten sind zudem Bewilligungen für finanzielle Unterstützung bei der Verlegung ihres Gewerbes nach Potsdam erhalten. Hier stößt man aber auch auf neue Namen. Dem Seidenfabrikanten André Bruyer wurden 1720 100 Reichstaler zugebilligt. Pierre Massin, Leinen- und Seidenfabrikant, bekam für seinen Umzug von Dresden nach Potsdam sogar 300 Reichstaler zugesprochen. Antoine Payan erhielt ebenfalls 300 Reichstaler und bestand auf einem Haus mit zwei Öfen. Die höchste »Ablösesumme« strich jedoch der Strumpffabrikant Rocheblave ein: 400 Reichstaler. Nach dem gegenwärtigen Forschungsstand bildeten diese Fabrikanten den Kristallisationskeim für die Französische Kolonie. Ihre Anwerbung zeigt, wie sehr die Ansiedlung der Hugenotten in Potsdam von Seiten des Königs gesteuert wurde und welche Absichten der Monarch damit im Sinn hatte. So wurde Jean (Henry) Baby nach Potsdam geholt, weil er „les crepons escarlatte pour les grands grenadiers“, die scharlachroten Tuche für die Uniform der Langen Kerls, liefern sollte. Das Schicksal der Potsdamer Kolonie ist also in besonderem Maße nicht nur an die Garnison, sondern speziell an das Königsregiment geknüpft, wie noch zu zeigen sein wird. Neben den materiellen Voraussetzungen mussten jedoch weitere Anreize für die Hugenotten geschaffen werden, damit sie sich in großer Zahl in Potsdam niederließen, um so die Versorgung der Garnison zu unterstützen.

 

So hielt der aus Brandenburg nach Potsdam berufene Thomas Le Cointe am 11. Juli 1723 seine Antrittspredigt in der Schlosskapelle, die seitdem den Hugenotten als Gotteshaus diente. Zu diesem Anlass lud Le Cointe mehr als 50 Personen aus Berlin zum Gottesdienst ein, so „dass dies einige unter ihnen dazu bewegen könnte, sich in Potsdam niederzulassen, in Übereinstimmung mit den Absichten Ihrer Majestät, hier eine große Französische Kolonie zu gründen”, wie der Pastor in einem Brief an Friedrich Wilhelm I. schrieb. Dies geschieht dann auch offiziell im Jahr 1731. Wie ist dieser Abstand von immerhin acht Jahren zwischen Gründung der Gemeinde und der Etablierung einer Französischen Kolonie zu erklären?

 

Wie die Vorbereitungen für die Gemeindegründung ergeben haben, war ein solches Projekt eine kostspielige Angelegenheit. Zu Zeiten des Soldatenkönigs hatten die meisten Réfugiés bereits eine feste Bleibe gefunden. Die etablierten Händler, Manufakturisten und Handwerker waren ohne Not nicht zum Umzug nach Potsdam zu bewegen. Für wenigstens 100 Reichstaler erklärte der ein oder andere sich jedoch bereit, dort einen Neuanfang zu wagen. Die finanziellen Mittel für die Anwerbung von Hugenotten waren jedoch begrenzt. Möglich, dass der König erst einmal zusehen wollte, wie seine Französische Gemeinde wächst und gedeiht. Im Jahr 1731 ging deren Kultivierung in die nächste Runde. Nachdem seine Regierung das geeignetste Stärkungsmittel für die dahinvegetierende Gemeinde ersonnen hatte, ließ Friedrich Wilhelm am 19. Oktober das Gründungspatent für die Französische Kolonie in Potsdam veröffentlichen und rührte für diese über seine Auslandsvertretungen kräftig die Werbetrommel. Mit diesem königlichen Patent und der Bestallung eines Hauptmannes sowie eines Richters ermöglichte Friedrich Wilhelm I. den Franzosen in Potsdam die Rahmenbedingungen für ein selbständiges Gemeinwesen. 1739 verfügte die Gemeinde in Potsdam des Weiteren noch über zwei Pastoren, einen Kantor, einen Küster, einen Schulmeister sowie eine Schulmeisterin. Jene personelle Ausstattung der Kolonie wie auch die unermüdliche Anwerbung der Fabrikanten ließ Potsdam schnell zur größten Hugenottengemeinde im Havelland werden.

 

Die Entwicklung der Gemeinde verdient einen genaueren Blick. Wie gesagt, lassen sich anhand der Kirchenbücher nur sehr unvollkommene Angaben über die Zahl der Hugenotten machen. Für das Jahr 1730 komme ich auf 81 Personen, im Jahr darauf sind es 86. Als im Jahr 1732 erstmals für Potsdam eine Kolonieliste erstellt wird, vermerkt sie einen Gesamtbestand von 272 Personen, davon 119 Neuzugänge. Im Jahr 1731 gab es demnach etwa 153 Kolonisten, also annähernd doppelt so viele, wie sich aus den Kirchenbüchern ermitteln lassen. Den Löwenanteil der 119 Neuankömmlinge im Gründungsjahr der Kolonie machten französische Offiziere aus. Vom „Colonel“ bis zum „Enseigne“ schlossen sich ihr 16 Offiziersfamilien, bestehend aus insgesamt 31 Personen, an. Paul de la Grange mit seiner Etaminfabrik holte weitere 23 Personen in die Kolonie. Bis 1739 stieg die Zahl der Kolonisten stetig auf 577 Franzosen an, wobei die Auflösung der Spandauer Kolonie im Jahr 1735 hierauf nur einen geringen Einfluss hatte. Ungleich stärker wirkte sich hingegen der weitere Zustrom von Militärs aus. Bis 1738 wird die Kolonie durch 21 Familien von Grenadieren aus dem Königsregiment aufgestockt. Da dieses Garderegiment nach dem Tod des Soldatenkönigs 1740 aufgelöst wird und Friedrich II. die Langen Kerls auf andere Regimenter verteilt, zerstreuen sich auch diese Kolonisten in alle Winde. Für zwei Jahre reißt die Überlieferung der Listen dann vollständig ab. 1742 zählte man nur noch 347 Kolonisten. In den Folgejahren schrumpft die Kolonie allmählich auf 220, also fast ein Drittel ihres Maximums, und hält sich bis 1753 etwa auf diesem Level, wie nachstehende Grafik zeigt.

 

 

Abbildung Die Entwicklung der Französischen Kolonie in Potsdam von 1731-1753.

Die helleren Säulen geben den Anteil der Franzosen hieran wieder, die dunkeln Säulen die gesamte Kolonie, die deutschen Domestiken inbegriffen.

Für die Jahre 1734, 1740/41 und 1750/51 existieren keine Aufzeichnungen mehr.

 

Das Gründungspatent Friedrich Wilhelm I. für die Potsdamer Kolonie war keine reine Werbemaßnahme, es regelte zugleich die Privilegien, die den Franzosen in dieser Stadt gewährt werden sollten. Dies hatte weitreichende Bedeutung für das Zusammenleben der Potsdamer mit den Kolonisten, daher möchte ich auf die 1731 verbrieften Vorrechte an dieser Stelle näher eingehen. Das Patent vom 19. Oktober 1731 offerierte für die Franzosen und andere Glaubensflüchtlinge in Potsdam „unter einer Frantzösischen Gerichtsbarkeit zu stehen”. Die sich neu in Potsdam etablierenden Kolonisten erhielten darüber hinaus „die 15 jährige Exemption von den Auflagen der Handwercker, Häuser und Aecker” sowie von allen öffentlichen Lasten mit Ausnahme der Verbrauchssteuer. Die Handwerksmeister sollten in den Gilden Aufnahme finden, sofern sie durch Papiere oder Zeugenaussagen belegen können, dass sie „anderwerts würklich als Meister angenommen und davor gehalten worden.” Die Freijahre galten 15 Jahre ab Niederlassung. Wenn jemand schon anderenorts in ihren Genuss gekommen war, wurde diese Zeit mitberücksichtigt.

 

Ein Wort noch zu der wirtschaftlichen Entwicklung Potsdams und seiner Kolonie bis zum Jahr 1753. Von der Einquartierung von Soldaten waren die Kolonisten laut Gründungspatent nur 15 Jahre ausgenommen. Kaum waren die Freijahre um, begannen Kolonisten aus Potsdam wegzuziehen, weil sie die Last der Einquartierung nicht tragen konnten. 1739 wurde der Zustand der Kolonie noch wie folgt beschrieben: Es gibt eine florierende Tabakfabrik und mehrere Strumpf- und Etaminfabriken, die sich halten. Schon 1745, als die Ersten wegen der Einquartierung Potsdam den Rücken kehrten, war der Zustand der Kolonie ärmlich und es gab neben der Tabak- nur noch eine Leinenfabrik, die rentabel arbeitete. 1752 schien der Tiefpunkt erreicht zu sein: Die Kolonie ist arm, der Handel liegt brach. 1753 war ihr Zustand immerhin schon wieder mittelmäßig. Wie ein Vergleich mit anderen kleinen Kolonien in Brandenburg-Preußen zeigt, war es um deren wirtschaftliche Lage in der Mitte des 18. Jahrhunderts nicht besser bestellt.

 

Die Misere der Kolonie korrespondierte mit der Konjunktur in ganz Potsdam. Ein Beispiel für die Abhängigkeit der Kolonie von ihrem städtischen Umfeld bietet die Verarmung eines ihrer berühmtesten Mitglieder: In Pierre Gayettes Ziegeleien leerten sich in den 1740er Jahren die Auftragsbücher und der Baukapitän blieb auf seinen Steinen sitzen. Gleichzeitig saß ihm aber die Hofrätin Doberslow im Nacken, der er Geld schuldete. So konnte er nicht mehr genug erwirtschaften, um die fälligen Zinsen zu begleichen. Seine Häuser vermochte er nur deutlich unter Wert zu veräußern, wollte er überhaupt einen Käufer finden.

 

Weitere Indizien aus den Akten des Steuerrates belegen den schlechten Zustand der Potsdamer Ökonomie: Ab 1745 wurde deutlich weniger gebaut; 1748 stiegen die Getreidepreise infolge der großen Hitze im Vorjahr. Die Gewerke der Bäckermeister, Posamentiermeister sowie der Huf- und Waffenschmiedemeister baten den Magistrat Ende der 1740er Jahre, ihre Gewerke schließen zu dürfen und keine neuen Meister mehr aufzunehmen.

 

 

 

  3. Eine Stadt – zwei Welten?

 

Wie gestaltete sich vor diesem Hintergrund das Zusammenleben in Potsdam zwischen Franzosen und Deutschen? Kolonielisten, Taufbücher und Heiratsregister geben einen ersten Einblick darüber, wie verflochten die Lebenswelt von Kolonisten und Potsdamern miteinander war. So werden in den Kolonielisten neben den Franzosen auch die deutschen Domestiken aufgeführt, also das Hauspersonal nebst Gesellen und Lehrlingen, das bei den einzelnen Kolonistenfamilien lebte und arbeitete. Deren Anteil lag bei ungefähr 17%. Man darf sich die Kolonie also nicht als hermetisch geschlossen verstellen, schon gar nicht als eine Art Ghetto. Auch die Bezeichnung Französisches Quartier darf wie gesehen nicht zu dem Schluss verleiten, hier wohnten ausschließlich Franzosen oder es sei allein für die Hugenotten gebaut worden. Bis 1724 ist dort wie erwähnt nur ein Angehöriger der Französischen Gemeinde Hausbesitzer, der Hutmacher Henri Dufais. Allein unter den 57 der in den ersten 30 Jahren in der Potsdamer Französischen Gemeinde geschlossenen Ehen sind zwölf, in denen ein Hugenotte eine Bürgerstochter ehelichte. Potsdamer Bürger übernahmen auch Patenschaften für Hugenottenkinder. In einem Fall wurde sogar aus Rücksicht auf die deutschen Paten, die kein Französisch verstanden, die Taufe in die Garnisonkirchengemeinde verlegt.

 

Für das Miteinander von Kolonisten und Potsdamern war nicht zuletzt die Sprachfähigkeit der Hugenotten ausschlaggebend. Wie schnell erlernten sie die Sprache ihres Refuge? Gleichzeitig hielten sie den kulturellen Kontakt zu ihrer Heimat wach: Gottesdienstsprache war Französisch, die Kinder wurden von Schulmeistern auf französisch unterrichtet und die Ältesten hielten ihre Versammlungen auf französisch ab. Auch das Französische Gericht korrespondierte mit den deutschen Behörden in dieser Sprache. Dennoch zeigt sich bereits in der Mitte des 18. Jahrhunderts, dass die französischen Kolonisten allmählich ihre Sprache verlieren und nur noch Deutsch verstehen. So erschien die Witwe Louise Noé 1752 beim Deutsch-Reformierten Pastor des Waisenhauses, um ihn zu ersuchen, sie zum Abendmahl in seiner Gemeinde zuzulassen. Sie führte an, dass obgleich sie Tochter eines Franzosen und mit einem Franzosen verheiratet war, sie nur sehr wenig Französisch verstünde und, angesichts ihrer Jugend, keine ausreichende Unterweisung des Gottesdienstes in französischer Sprache genossen habe. Das Konsistorium der Französischen Gemeinde entsprach ihrem Wunsch, die Gemeinde zu wechseln.

 

Nachdem ich mit Entstehung und Entwicklung der Französischen Kolonie sowie ihrer Stellung innerhalb Potsdams den historischen Kontext dargelegt habe, möchte ich nun an zwei Beispielen veranschaulichen, wie Kolonisten und Bürger im Konfliktfall miteinander umgingen. Wo tauchten im Alltag Probleme auf und wo verhielt man sich kooperativ? Beginnen möchte ich mit einem positiven Beispiel.

 

 

 

  4. Das Potsdamer Edikt im Härtetest – Potsdamer und Kolonisten zwischen Kooperation und Schikane

 

Wie unkompliziert das Zusammenleben von Kolonisten und Bürgern sein konnte, gerade wenn es darum ging, den französischen Glaubensgenossen aus der Klemme zu helfen, zeigt ein Beispiel aus dem Jahr 1750. Während sich die Französische Gemeinde bereits auf die Kirche freute, die Friedrich II. ihr zu bauen versprochen hatte, ereilte sie ziemlich unvorbereitet die Nachricht, sich unverzüglich einen neuen Raum für ihre Gottesdienste zu suchen, da der König die Schlosskapelle umbauen lassen wollte. In höchster Eile versuchten die Pastoren Le Cointe und Pelet bei einer der übrigen reformierten Stadtgemeinden bis zur Fertigstellung der Französischen Kirche am Bassinplatz Aufnahme zu finden, um noch am folgenden Sonntag, dem 12. Juli 1750, ihren Gottesdienst abhalten zu können. Die Wahl fiel auf die Hof- und Garnisonkirche. Das lag zum einen an der Bereitwilligkeit, mit der der Generalkaplan Decker bemüht war, die Französisch Reformierten aufzunehmen. So beanspruchte die Garnisonkirchengemeinde allein den Sonntag zwischen drei Viertel auf 10 Uhr und ein Viertel auf 3 Uhr für ihren Gottesdienst. Davor und danach sowie an allen anderen Wochentagen könnten die, wenn man so will, „Réfugiés aus der Schlosskapelle” die Kirche für ihre Gottesdienste, Betstunden und Vorbereitungen nutzen. „Der Schlüssel zu der Kirche und Sakristei können mit dem Garnison Kirchen Meister [...] an der brandenburgischen Straße wohnhaft abgefordert werden”, teilte Decker dem Pastor Le Cointe in einem Brief mit. Zum anderen gaben die Lichtverhältnisse den Ausschlag. Hierzu der Generalkaplan weiter: „Da auch an der Kirchentags der [sic!] Sonne ein Viertel auf 9 Uhr aufgehet, so wird es des Morgens nie an licht gebrechen zumale in der so helle Garnison Kirche. Im December und Januar wird es freylich bald finstern es dependirt aber von der französischen Gemeinde selbst, ob sie in dem Monath des Nachmittag Gottesdienst halten wolle oder nicht.”

 

Probleme gab es während der nächsten drei Jahre in und mit der Garnisonkirche nur beim Abendmahl zu Ostern und Pfingsten, das immer zu einem wahrhaft heillosen Durcheinander führte. Denn die deutsche Gemeinde strömte bereits vor 9 Uhr vormittags in Scharen in die Kirche. So forderten die Anciens die Pastoren Le Cointe und Pelet auf: „pünktlich um 7:30 Uhr die Kanzel zu besteigen, damit der Gottesdienst mit mehr Ordnung und weniger Durcheinander ablaufen kann.”

 

Soweit zum Thema christliche Nächstenliebe. Streitfälle zwischen Potsdamer Gewerken und den Französischen Kolonisten der Stadt aus der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts geben einen Einblick darüber, wie in Zeiten angespannter wirtschaftlicher Verhältnisse Kolonisten und Bürger in Konkurrenz miteinander treten. Nach diesem Exkurs zu den Anfängen der Hugenottengemeinde in Potsdam sind wir also wieder in der Werkstatt des französischen Lichtziehers angekommen.

 

Pierre Petitjean lässt sich 1742 in Potsdam nieder, übernimmt das Haus seines Onkels in der „Schuster Straße“ mitsamt den Schulden und versucht mit seinen beiden Professionen, dem Kerzenziehen und dem Seifesieden, sich und seine Familie zu ernähren. Er ist auf beide Erwerbsquellen angewiesen, da er sonst weder die Schulden abtragen noch die Einquartierungslasten, zu denen er als Hausbesitzer verpflichtet ist, bestreiten kann. Als Nachkomme eines Réfugié aus Frankreich, des Jean Louis Petitjean, wird er in den Kolonielisten und Kirchenbüchern der Französischen Gemeinde anfänglich nur als „Chandelier“ geführt. Nach einem Jahr erscheinen Meister aus dem Potsdamer Seifensiedergewerk vor seiner Tür und verlangen, dass er sich zuvor in ihr Gewerk als ihr Mitmeister aufnehmen lassen müsse, wenn er neben Kerzen auch Seife herstellen und verkaufen wolle.

 

Dass die Gewerke versuchen, Französische Kolonisten zu zwingen, ihren Innungen beizutreten, ist auch in Potsdam kein Einzelfall. Im Jahr 1747 bedrängt das Potsdamer Strumpfmachergewerk den Strumpfwirker Marc Audibert: Wenn er weiterhin Strümpfe herstellen wolle, so müsse er sich in ihre Innung aufnehmen lassen. Das Gewerk sieht im Falle von Marc Audibert seine Privilegien in Gefahr, weil dieser gar kein Réfugié sei, denn er ist in Berlin geboren worden. Offenbar müssen sich in Potsdam gerade die Hugenotten der zweiten Generation, die schon im Refuge zur Welt kamen, gegen die Zünfte zur Wehr setzen. Der Magistrat von Potsdam lässt daraufhin prüfen, ob die dem Strumpfwirker zustehenden Freijahre als Kolonist bereits abgelaufen sind und er sich daher in das Gewerk aufnehmen lassen müsse.

 

Durch das Gründungspatent von 1731 genießen die zur Potsdamer Kolonie gehörenden Handwerker eine 15jährige Gewerbefreiheit. Um Meister zu werden, müssen sie sich nicht den Innungen und ihren strengen Regeln unterwerfen, keine jährlichen Beiträge an die Kasse der Meister abführen sowie auch keine drei Jahre Wanderschaft als Geselle vorweisen. Als Freimeister können sie Gesellen annehmen und Lehrlinge ausbilden. Diese Befreiung vom Zunftzwang sollte den Réfugiés den Aufbau von neuen Manufakturen, Fabriken oder Werkstätten erleichtern. Eine Aufnahme der französischen Freimeister in die Innungen wird auch im Patent von 1731 mittelfristig angestrebt. Dies sollte ohne Gebühren und Prüfungen geschehen. Die Realität sah anders aus.

 

Handlungsbedarf ist für das Seifensiedergewerk im Fall von Petitjean gegeben. Unter der Ägide vom Meister Johann Christoph Schumann, der wohl um sein Privileg als Hoflieferant fürchtet, versucht die eine Hälfte des Gewerks über einen Zeitraum von sieben Jahren hinweg den Lichtzieher als Konkurrenten auszuschalten. Dabei scheinen sie ja im Recht zu sein. Warum darf ein Kerzenmachermeister Seife verkaufen?

 

Während Kerzen heute überwiegend aus Erdöl hergestellt werden, gibt es im 18. Jahrhundert für Kerzen und Seife einen gemeinsamen Ausgangsstoff: Talg. Auch die Herstellung läuft ähnlich ab, der Talg muss erhitzt werden, um Dochte in das flüssige Fett eintauchen zu können oder um ihn mit Lauge und Pottasche zu verseifen. Diese Arbeiten sind also dermaßen mit einander verflochten, dass Seifesieden und Lichtziehen zum Berufsbild des Seifensieders resp. Lichtziehers gehören. Das drückt sich auch in der Nähe ihrer Werkstätten zu den Schlachtern aus. Das Schumannsche Haus befindet sich in der „Fleischer Straße“, das des Lichtziehers Petitjean steht in der Parallelstraße, wie gesagt in der „Schuster Straße“. Wegen der großen Feuergefahr, die von dem erhitzten Fett ausging, befinden sich die Werkstätten der Seifensieder zudem häufig am Stadtrand. Was für die Potsdamer Seifensieder selbstverständlich ist, nämlich Kerzen und Seife zum Verkauf herzustellen, soll Petitjean nicht gestattet sein. Er soll lediglich mit Kerzen Handel treiben. Dabei berufen sich die Seifensieder auf die spezifische Berufsbezeichnung des Kolonisten: Lichtzieher.

 

Aber Pierre Petitjean ist bereit, sich in das Seifensiedergewerk als Meister aufnehmen zu lassen, um weiterhin ungestört Kerzen und Seife herzustellen und diese auf den Märkten Potsdams verkaufen zu können. Laut Statuten des Gewerks muss ein angehender Meister zuerst einen Lehrbrief vorweisen, aus dem hervorgeht, dass er nach den Regeln der Zunft drei Jahre als Geselle auf Wanderschaft war, um zur Meisterprüfung zugelassen zu werden. Einen solchen Lehrbrief hat Petitjean als Angehöriger einer Französischen Kolonie nicht. Darauf spekulieren auch Schumann und Hauschild, die Initiatoren dieser Intrige. Dabei fehlt es dem Lichtzieher keinesfalls an Erfahrung, hatte er doch schon in jungen Jahren das Handwerk bei seinem Vater gelernt sowie dem befreundeten Seifensiedermeister Westphal bei der Arbeit geholfen, ging dann für kurze Zeit nach Köpenick, um schließlich vier Jahre in Strassburg beim „Seif- und Talgmagazin” als Geselle zu arbeiten. Alles in allem eine hinreichende Qualifikation zumal für eine Arbeit, die nach Meinung des Ratmann Semler so einfach ist, „daß sie alle alten Weiber können”.

 

Aber Schumann und Hauschild geht es ums Prinzip. Zumal da die Ehre, die männliche obendrein, auf dem Spiel steht. Hatte doch der Sohn des Altmeisters Langenhagen sein Meisterstück nicht selbst anfertigen können, diese Arbeit übernahm stattdessen ein Kollege für ihn. Obwohl der Schwindel aufflog, blieb Langenhagen junior Seifensiedermeister. Pikanterweise zählt er auch in der Zusammenkunft des Gewerks zu denjenigen, die die Aufnahme Petitjeans befürworten, während sein Vater zu Schumann und Hauschild hält. Nachdem also der Versuch, sich mit dem Gewerk gütlich zu einigen, am Veto zweier Meister gescheitert war, diese aber weiterhin Petitjeans Seifenverkauf missbilligen, wendet sich Pierre Petitjean mit einer Supplik an den Kriegsrat Neubauer. „Meine höchst dringende noth, hat mich Verursachet, solcher in tiefster Supmission an Ihro königl. Maystat allerunterthänigst vorzustellen […] Betreffend dieselbe, so bin ich eines Refugirten Sohn auß Franckreich undt habe vor einigen Jahren, Meines Refugirten Vatters des ehemahligen Lichtziegers Peti Jeangs alhier in Potsdam nachgelaßenes Haus, mit Schulden erkauffet, prostire auch meine Bürgerliche Pflichten, und trage alle onera, nebst wie Einquartirende Soldaten. Da nun meine profession auch ein Lichtziher, und Seifen sieder bin, bey denen Franzosen aber, nicht gebräuchlich ist, daß ratione des Seifensiedenß lehrbrieffe ausgefertiget werden.“

 

Petitjean verleiht seinem Standpunkt mit einem Dokument Nachdruck, aus dem hervorgeht, dass in Magdeburg bei einem ähnlich gelagerten Fall zwei Französische Lichtzieher ohne Lehrbrief gegen eine Gebühr ins dortige Seifensiedergewerk aufgenommen wurden. Schumann und Hauschild wähnen dagegen nicht nur das Seifensiedergewerk, sondern auch alle übrigen Innungen im Lande hinter sich, wenn sie auf die buchstabengetreue Anwendung der Zunftregeln pochen. Dabei kommt es in der Gesellschaft der Frühen Neuzeit immer wieder vor, dass Handwerker ihre Lehrzeit unterbrechen müssen, um ihren Dienst als Soldaten abzuleisten und dann ohne Lehrbrief dastehen. In solch einer Lage befand sich auch der Grobschmied Crausen, den das Potsdamer Gewerk gegen die Zahlung von 12 Reichstalern in seiner Mitte aufnahm.

 

Wie ist die Abwehrhaltung des Seifensiedergewerks zu erklären? Ähnlich wie Brauer mussten sich Seifensieder und Lichtzieher gegen Privatleute wie „Pottaschbrenner“ behaupten. Jedermann konnte zu seinem eigenen Bedarf Kerzen und Seife herstellen, sofern er neben den Rohstoffen, die frei verkäuflich waren, einen Kessel und eine Feuerstelle besaß. Das Zunftprivileg zum Verkauf dieser Waren bedrohen vor allem Schlachter, die mit Rindertalg ja bereits über einen der Ausgangsstoffe verfügen. Das Potsdamer Seifensiedergewerk muss dieses Vorrecht auch 1762 gegenüber einem Schlachter verteidigen. Wohl um sich von diesen Heimerzeugnissen abzusetzen, stellen die Potsdamer Seifensieder auch Olivenölseife her, die als Luxusseife gehandelt wird. Das erklärt vielleicht, warum gerade der Hoflieferant Schumann ein so großes Interesse daran hat, Petitjean vom Seifenmarkt auszuschließen. Denn, wie schon ihre im frühneuzeitlichen Brandenburg gebräuchliche Bezeichnung „Venetianische Seiffe“ nahe legt, ist Olivenseife hierzulande ursprünglich aus dem Mittelmeerraum bekannt. Daher dürfte die Qualität solcher Seife aus hugenottischen Siedekesseln zumindest als höher angesehen sein, auch wenn sie sich vielleicht gar nicht von den Produkten zünftiger Seifensieder zu unterscheiden vermag.

 

1748 schließlich scheint sich das Blatt für Petitjean zu wenden. Das Seifensiedergewerk kommt zu einer erneuten Sitzung zusammen, um einen Vergleich mit Petitjean wegen seines fehlenden Lehrbriefes zu finden. Diese Versammlung findet unter dem Vorsitz des Ratmanns Semler statt. Einer bleibt jedoch der Veranstaltung fern: Es ist Johann Christoph Schumann. Er ist zum Stern spazieren geritten. Die übrigen Meister sind nach einigem Hin und Her jedoch bereit, Petitjean als Meister aufzunehmen. Hauschild wagt ein letztes Manöver und verlangt 40 Reichstaler Gebühr für den fehlenden Lehrbrief, eine Summe die, das weiß auch Hauschild, Petitjean unmöglich auf der hohen Kante haben kann. Man einigt sich auf 26 Reichstaler, denn schließlich profitiere das Gewerk ja auch von seiner Aufnahme. So könnten die Meister die Lauge zum Seifesieden in Zukunft über Petitjean beziehen. Mit dieser dennoch unverhältnismäßig hohen Gebühr kann das Gewerk die Innungslade wieder füllen, denn die Rücklagen der Gilde sind derzeit so gut wie aufgezehrt. Die Meisterprüfung soll Petitjean in der Werkstatt von Langenhagen ablegen. Laut Statuten muss ein angehender Meister dazu „ein viertel Zentner ordinaire weiße Wasch Seiffe auch ein Pfund Venetianische Seiffe aus Baum Oehl gesotten, und acht Pfund Talchlichte mit Baumwollenen Dochten nach Hamburger Art verfertigen.“ Da Petitjean sein Meisterstück ohne jeglichen Tadel anzufertigen versteht, trägt ihn Semler am 29. Februar 1748 ins Meisterbuch ein.

 

Das mag jetzt nach Happy End klingen, ist in Wahrheit aber erst der Anfang. Nun behaupten Schumann und Hauschild, die Aufnahme Petitjeans ins Gewerk geschah zu Unrecht, niemand, der nicht ordentlich gelernt habe und also auch keinen Lehrbrief habe, könne Meister werden. Auf dem Berliner Markt kommt es zu Tumulten, für die Potsdamer Märkte drohen die „Querulanten”, wie die Domänenkammer Schumann und Hauschild entnervt tituliert, mit Schlägereien. Auch der Potsdamer Magistrat, mit Ausnahme vom Ratmann Semler, ist auf der Seite von Schumann und Hauschild und verlangt die Streichung Petitjeans aus dem Meisterbuch. Plötzlich argumentieren die Kläger, dass Petitjean gar kein Refugierter sei, sondern Berliner, also in Berlin geboren, und daher den Gesetzen des Landes unterworfen wäre wie alle anderen im Lande geborenen Untertanen. Doch da nun einmal der Name Petitjean im Meisterbuch der Seifensieder steht, ist der Fall auch für die Domänenkammer abgeschlossen – der Fall Pierre Petitjean vielleicht.

 

Louis Petitjean, wie sein Bruder gebürtiger Berliner und Lichtzieher in Potsdam, hat aus den Streitereien mit den Seifensiedern den Schluss gezogen, vorerst keine Seife herzustellen. Lieber kauft er die Seife von seinem Bruder, der ja „Maître du Savon”, also Seifensiedermeister ist und verkauft sie weiter. In der Kolonieliste wird er daher auch als „Revendeur”, als Wiederverkäufer geführt. Doch Louis Petitjean hatte die Rechnung ohne die Herren Schumann und Hauschild gemacht. Diese akzeptieren nicht, dass er Seife verkauft, die er nicht zuvor bei ihnen erstanden hat und schicken ihm ohne Vorwarnung Polizeidiener ins Haus, die seine Ware und sein Werkzeug beschlagnahmen, vorher noch alles kurz und klein schlagen, so dass die Seife unverkäuflich ist. Louis Petitjean beschwert sich tagsdrauf beim Magistrat über dieses Vorgehen. Er habe die Seife schließlich bei einem Meister gekauft und könne sie daher wie jeder Händler und Ladeninhaber auch weiterverkaufen. Erfolglos. Der Beisitzer des Französischen Gerichts erscheint daraufhin beim Bürgermeister Voß und wird mit den Worten zurückgewiesen, das sei Sache der Polizei und ginge sie, also die Kolonisten, nichts an. Dies erfahren wir aus einem Brief des Französischen Gerichts vom Juni 1750 an die Domänenkammer. Dort heißt es weiter: „Dass, was Petitjean widerfahren ist, ist bereits anderen unserer Kolonisten passiert. Es gibt keinen Ort, wo man sie nicht in ihren Betrieben schikaniert. Wenn sie einige Rechtsstreitigkeiten gegen einen Deutschen anstrengen, hört man sie kaum an, und wenn, dann nur, um die Angelegenheit in die Länge zu ziehen und um ihnen große Kosten zu verursachen”.

 

Obgleich die Domänenkammer in den kommenden vier Jahren zu keinem Ergebnis kommt, und das Französische Gericht immer wieder um Stellungnahme bittet, wird das Verfahren 1754 eingestellt. Eine Entschädigung für die bei der Polizeiaktion vernichteten Waren erhält Louis Petitjean nicht. 1757 zieht er mit seiner Familie nach Berlin, sein Bruder Pierre folgt ihm 10 Jahre später.

 

 

 

  5. Schlussbemerkungen

 

Der Streit der Brüder Petitjean mit den Seifensiedern gibt einen Einblick in die Situation der Französischen Kolonisten in den Städten Brandenburg-Preußens um die Mitte des 18. Jahrhunderts. An diesem Beispiel wird deutlich, wie die vom Großen Kurfürsten bis zu Friedrich Wilhelm I. erlassenen Edikte zur Ansiedlung von Glaubensflüchtlingen sich in der Praxis bewährten oder den Kolonisten zum Nachteil gereichen konnten. Dabei zeigt der Streit mit den Seifensiedern auch, wie sehr es von lokalen Interessengruppen abhing, also hier einzelnen Seifensiedern und der Mehrheit des Magistrats, ob eine Gleichstellung im Sinne des Patents von 1731 angestrebt wurde oder nicht. Denn ihre Sonderstellung brachte den Kolonisten nicht nur Vorteile. Ihre Privilegien zogen einerseits den Neid der ortsansässigen Handwerker auf sich. Andererseits konnte den Hugenotten ihre besondere berufliche Qualifikation zum Nachteil gereichen. Hier gab sich für die zünftigen Meister die Möglichkeit, ihre Aufnahme in die Innungen zu fordern und gleichzeitig unmöglich zu machen. Die Parteinahme des Magistrats für das Seifensiedergewerk verdeutlicht zweierlei: Als Vermittler zwischen Kolonisten auf der einen sowie Bürgern und der Obrigkeit auf der anderen Seite blieben die Französischen Gerichte noch Mitte des 18. Jahrhunderts unerlässlich, doch waren sie auf lokaler Ebene gegen die Willkür von Polizeidienern und dem Desinteresse der Verwaltungsorgane letztendlich machtlos.

 

Knapp hundert Jahre nach Bekanntmachung des Potsdamer Edikts mag sich in seinem Ausstellungsort das Zusammenleben zwischen Réfugiés und Bürgern in einigen Bereichen normalisiert haben, doch stellten auslaufende Privilegien, die besondere Zwischenstellung der Flüchtlingskinder sowie der allgemein anwachsende ökonomische Druck das friedliche Miteinander von Potsdamern und Kolonisten vor neue Probleme, denen letztendlich erst durch die Auflösung der Kolonien sowie der Einführung der Gewerbefreiheit im Zuge der Stein-Hardenbergschen Reformen der Nährboden entzogen werden konnte.

 

 

 

  Chur-Brandenburgische  E D I C T (vom 29. Oktober 1685) 

Friedrich Wilhelm, Kurfürst von Brandenburg

 

Potsdamer in der Französischen Kirche am 23.September 1753 

Kamp, Silke

 

Das Holländische Viertel in Potsdam und die Französisch-Reformierte Gemeinde 

Kamp, Silke

 

Zur Geschichte der Französisch-Reformierten Gemeinde Potsdam zwischen 1662 und 1953  

Manoury, Karl

 

Die sonderbare Geschichte der Französisch-Reformierten Gemeinde Potsdam   

Rutenborn, Gerd

 

 

   

 

   

 

 

    

 

   

 

   

 

   

 

   

 

Stand: 19. Februar 2020

 

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