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Confessio Sigismundi *

.... Bekenntnis von Kurfürst Johann Sigismund (1572 - 1620) als Reformierter

 

Johann Sigismund von Brandenburg  war auf die konfessionalistische Konkordienformel (Bekenntnis seiner lutherisch Landeskirche), verpflichtet, die jede Annäherung von Lutheranern an die Reformierten unmöglich machte. Die Anerkennung dieser Formel war auch eine Bedingung, um durch den Augsburger Religionsfrieden (1555) geschützt zu werden. Wichtiges Element des Friedens war die Freiheit der Fürsten, ihre Konfession zu wählen. Ihre Untertanen hatten dieser Entscheidung zu folgen oder auswandern.

Eigene Erfahrungen und sein Bibelstudium veranlaßten Johann Sigismund jedoch zum Bekenntniswechsel. Weihnachten 1613 nahm er an einer reformiert gestalteten Abendmahlsfeier teil. Das löste Unruhe und Widerstand in Brandenburg-Preußen aus. Auch war die Furcht vor negativen Folgen des Verzichts auf den Schutz des Augsburger Religionsfriedens nicht unbegründet. In dieser Situation sicherte Johann Sigismund am 15.2.1615 mit der Confessio Sigismundi den Lutheranern eine freie Entscheidung über ihr Bekenntnis zu. Das war höchst ungewöhnlich und richtungsweisend für die preußische Religionspolitik. Der kühne Schritt trug aber auch maßgeblich mit dazu bei, daß Jahrzehnte später viele Hugenotten in Brandenburg-Preußen eine neue Heimat fanden.

Die Confessio Sigismundi (auch Marchia genannt) ist ein verhalten reformiertes kompaktes Bekenntnis. Es beruft sich alleine auf die Bibel, die alle menschliche Lehre relativiert. Der Kurfürst verpflichtete sich, alle Gottesverehrung im Land von "papistischem" Aberglauben zu reinigen, wozu er auch lutherische Bräuche wie den Exorzismus bei der Taufe zählt.

Sein Verständnis der Bedeutung von Jesus Christus, der Taufe, des Abendmahls und der sog. Gnadenwahl sind eindeutig reformiert. Damals eher heikle dogmatische Fragen ließ Johann Sigismund offen. Luther wird im Bekenntnis mehrfach zitiert, doch kein reformierter Theologe.

Mit dem Konfessionswechsel des Kurfürsten war Ansatz von monokonfessionellen Territorien - gem. dem Augsburger Religionsfrieden - überwunden.

Die Confessio Sigismundi wurde für die (deutsch-)reformierten Prediger und Gemeinden in Brandenburg-Preußen bindend. Da dies nie aufgehoben wurde, gehört sie, genau genommen, noch zu den in der Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz aufgeführten, in Geltung stehenden Bekenntnissen.

 

 

  Confessio Fidei Johannis Sigismundi, Electoris Brandenburgici

 

Nachdem der Durchleuchtigste, Hochgeborne Fürst und Herr, Herr Johann Sigismund, Marggraf zu Brandenburg, des Heilgen Römischen Reichs Ertz-Cammerer und Churfürst, in Preussen, zu Jülich, Cleve und Berg, zu Stettin, in Pommern, der Cassuben, und Wenden, auch in Schlesien zu Crossen und Jägerndorff Hertzog, Burggraf zu Nürnberg, Fürst zu Rügen, Graf von der Marck, Ravensberg und Mörß, Herr zu Ravenstein, Se. Churfürstl. Gnad. sich gnädigst und Christlich erinnert, was der Heilige Geist beym Propheten Esaia am 30. v. 8. aufzeichnen lassen: Fürsten werden Fürstliche Gedancken haben, und drüber halten.

 

Zur Motivation

Und bey sich gnädigst erwogen, daß unter allen Fürstlichen Considerationen und Gedancken freylich die allererste und nothwendigste sey, weil doch GOtt der Allmächtige (a) die Könige zu Pflegern, und die Fürsten zu Seugammen seiner lieben Kirchen verordnet, mit allem Ernst darob zu seyn, und dahin zu trachten, damit das reine klare Wort GOttes allein aus (b) dem Brünnlein Israelis ohne alle Menschliche Satzung, ohn allen Sauerteig falscher irriger Lehre, ohn allen Zusatz und Abbruch, in Kirchen und Schulen möge gelehret und geprediget, die heiligen Sacramenta auch nach der Einsetzung des HERRN Christi ohne alle Papistische Superstition, und abgöttische, oder von menschlicher Andacht erdichtete Ceremonien, ausgespändet und also der wahre Gottesdienst recht und wohl allein nach Form und Norm der göttlichen heiligen Schrifft möge bestellet, und auf die liebe Posterität gebracht werden. Und über das Se. Churfürstl. Gn. bey sich gnädigst betrachtet, wie der mildreiche barmhertzige GOTT, welcher allein Gewalt hat über der Menschen Königreiche, und giebt sie wem er will, Sr. Churfürstl. Gn. so viel Fürstenthümer, Land und Leute untergeben, und in stoltzer Ruhe, wie die Schrifft redet, bis anhero väterlich erhalten, damit dieselbe vor allen Dingen nebens dem zeitlichen Schutz auch die Geistlichen Güter und Schätze durch das gepredigte reine Wort Gottes und rechten seeligen Brauch der heiligen Sacramenten zu ihrer Seeligkeit erlangen und behalten mögen:

Als haben demnach Se. Churfürstl. Gn. durch Anregung des Heiligen Geistes Ihr nichts liebers noch mehrers angelegen seyn lassen, denn, daß Sie in deroselben Lande, und sonderlich im geliebten Vaterlande Chur- und Marck-Brandenburg, was noch etwan von Papistischer Superstition oder anderer menschlichen ungebottenen Devotion in Kirchen und Schulen übrig verblieben, folgends gemählich abgethan, und alles nach der Richtschnur Göttlichen Worts und der Apostolischen ersten Kirchen, so viel immer müglich und vonnöthen, angestellet werde, und damit ja niemands zu Gedancken ziehe, oder von Widerwertigen und Friedhäßigen sich einbilden lasse, als wenn Se. Churfürstl. Gn. etwas neues, oder was in Gottes Wort nicht ausdrücklich gegründet, anzuordnen, und deroselben Unterthanen beyzubringen entschlossen, haben Se. Churfürstl. Gn. zugleich ihre Churfürstliche Confession oder Glaubens-Bekäntniß hiemit publiciren wollen, auf daß in der gantzen Christenheit (c) kund und offenbar werde, daß Se. Churfürstliche Gn. dem Könige der Ehren die Thore in ihrem Lande weit und breit eröffnen, dem Herrn die Ehre allein geben, die erkant Göttliche Warheit ohne Scheu und Furcht aller Widersacher und Feinde Christi, wie dieselben immer Namen haben, frey und standhafftig zu bekennen, zu vertheidigen, und durch Krafft und Beystand Göttlicher Gnaden weit fortzupflantzen, gnädigst gemeinet, aus keiner andern Ursach, denn wegen ernsten Befehls Gottes und nach löblichen Exempeln frommer Könige und Fürsten (d) Josaphats, Ezechiae, Josiae, Constantini, Theodosii und vieler andern mehr, denn auch aus schuldiger Danckbarkeit gegen GOtt, der die Warheit selber ist, und zur Ehre seines allerheiligsten Namens, auch zu Dero Unterthanen ewiges Heil und Seeligkeit.

 

Die Richtschnur

Anfänglich und fürs erste, bekennen sich Se. Churf. Gn. von Hertzen zu dem wahren unfehlbaren und allein seligmachendem Wort GOttes, wie dasselbige in den Schrifften der heiligen (e) Propheten und Aposteln, in der heiligen Biebel verfasset, welches aller Frommen einige Richtschnur ist, und seyn soll, Psalm. 119.104. welches vollkommen und gnugsam ist zur Seeligkeit, auch allen Religion-Streit zu unterscheiden, und bleibet ewiglich. Hernacher und zu den Christlichen und allgemeinen Haupt-Symbolis, als dem Apostolischen, Athanasianischen, Nicenischen, Ephesinischen und Chalcedonischen, darinnen die Articul Christliches Glaubens, kurtz und rund begriffen, und wider alte und neue Ketzereyen aus der Schrifft gnugsam bewäret und behauptet sind. Denn zu der Augspurgischen Confession, so Anno 1530 Käyser Carolo V. von den Protestirenden Fürsten und Ständen übergeben, und nachmals in etlichen Puncten nothwendig übersehen und verbessert worden. Zu den andern Schrifften, weil sie nicht allein von Menschen so vielfältig irren können, concipiret, sondern auch viel Streitiges oft Widriges und Göttlichem Wort nicht überall gemäß, sich darinnen enthaltet, wollen Se. Churfürstl. Gn. weder sich selbst, noch ihre liebe Unterthanen mit Bedrängniß der Gewissen verbinden lassen, weil doch alle Glaubenssachen eintzig und allein auf das Wort Gottes müssen gegründet seyn, und Menschen-Schrifften nicht weiter, als sie mit dem Wort Gottes übereinstimmen, sollen und können angenommen werden, (f) wie Herr Lutherus selbst bekennet:

 

Die Heilige Schrift

Die Schrifft allein ist der rechte Lehrer und Meister über alle Schrifft und Lehr auf Erden. ltem, diese Käyserin, die heilige Schrifft, soll herrschen und regieren, und alle andere, sie heissen auch, wie sie wollen, ihr unterthan und gehorsam seyn, sollen nicht ihre Meister und Richter, sondern nur allein schlechte Zeugen, Schüler und Bekenner seyn, es sey gleich der Pabst, Luther, Augustinus, Paulus oder ein Engel, vom Himmel herab, es soll auch in der Christenheit keine andere Lehre geprediget noch gehöret werden, denn das reine lautere Wort GOttes, oder sollen beyde Lehrer und Zuhörer verflucht und verdammt seyn.

 

Der Christus

Belangend etliche Artickel Christliches Glaubens, darüber so viel Streits und Disputation eine geraume Zeit hero durch Anregung des Störenfrieds, des höllischen Geistes, in allen Landen erwecket worden, als, von der Person des HErrn Christi, von der Tauffe, vom heiligen Nachtmahl, von der Praedestination, Versehung oder Erwehlung zum ewigen Leben, bekennen Se. Churfürstl. Gn. hiemit öffentlich, daß Sie im Artickel von der Person Christi von Hertzen gläuben, wie in Christo zwo unterschiedliche Naturen, die Göttliche und die Menschliche also persönlich vereiniget und verbunden, daß sie nun und nimmermehr mögen oder können voneinander getrennet werden, und daß jede Natur ihre gewisse natürliche Eigenschafften habe und behalte, auch in der Persönlichen Vereinigung, und dennoch eine wahre Communion und Gemeinschafft sey, also, daß man recht und wohl von Christo alles, was von GOTT, und alles, was von einem wahren Menschen mag gesaget werden, reden könne, als, daß der Mensch Christus sey von Ewigkeit, (g) nemlich, nach seiner Göttlichen Natur, daß der Sohn Gottes gebohren sey aus dem Saamen Davids nach dem Fleisch, Rom. 1,3. daß der HErr der Herrlichkeit gecreutziget, daß GOtt gestorben sey nach dem Fleisch, daß Christus bey uns sey und bleibe bis ans Ende der Welt, nach seiner unendlichen Natur, nach seiner Göttlichen Majestät und kräfftigen Beystand, nicht aber, nach der Natur, nach welcher er gen Himmel gefahren, und von dannen wieder kommen wird, welche ohne Vertilgung ihrer Eigenschafft, auch in der höchsten Glory wesentlich nicht kan überall seyn. Augustin. tract. 109. in Joh. sintemahl überall seyn, nur der Göttlichen Natur zugeschrieben wird. Psalm. 139,6.7.8.9. Jer. 23,24. Actor. 17,27. Item, daß Er unser Mittler, unser Hoherpriester, und unser König sey und bleibe nach beyden Naturen. Item, daß der HErr Christus zwar nach seiner angenommenn Menschheit mit hohen und übernatürlichen Gaben gezieret und gekrönet worden, laut, des 8. Psalm. v. 6. dennoch die Menschliche Natur nicht in die Gottheit verwandelt, noch deroselben verglichen worden sey, welches der Eutychianische lrrthum ist.

Die Locutiones abstractivas, das ist, solche Art zu reden, die Gottheit Christi hat gelitten, die Menschheit Christi ist allmächtig, überall gegenwärtig und dergleichen, weil sie in der heiligen Schrifft nicht zu finden, und den Haupt-Symbolis entgegen, auch extensionern, aequationem & abolitionem naturarum & naturalium proprietatum, das ist, eine Ausdehnung, Vergleichung und Abtilgung der Naturen und Natürlichen Eigenschafften auf dem Rücken tragen, wollen Se. Churfürstl. Gn. ausgesetzet und niemand zu derselben gantz gefährlichen und hochärgerlichen Gebrauch gezwungen wissen, in sonderer Erwegung, daß, weder die orthodoxi patres, noch Lutherus also gelehret, und daß durch solche und dergleichen locutiones die Articul Christlichen Glaubens, wo nicht gantz und gar verleugnet, doch meistentheils verdunckelt und zweiffelhafftig gemacht, und viele mercklichen bishero seyn damit geärgert worden.

 

Die Heilige Taufe

Von der heiligen Tauffe, als dem ersten Sacrament des Neuen Testaments, gläuben und bekennen Se. Churfürstl. Gn. daß dieselbe sey warhafftig ein Bad der Wiedergeburt und Erneuerung im Heiligen Geist, (h) und, daß niemand in das Himmelreich kommen kan, es sey dann, daß er wiedergebohren werde durchs Wasser und Geist, (i) nicht, daß das äusserliche Wasserbad von Sünden waschen und wiedergebähren könne, so wol die Ungläubigen als die Gläubigen, sondern, daß in solchem heiligen Sacrament die Gläubigen zu Kindern GOttes angenommen, durch das Blut Christi und den Heiligen Geist von ihren Sünden abgewaschen, und durch dieses sichtbare Zeichen des Gnaden-Bundes, gleichsam durch ein gewiß Siegel versichert werden ihrer Seeligkeit, wie der Apostel Petrus saget: (k) Das Wasser macht uns seelig in der Tauffe, die durch jenes (die Arca Noe) bedeutet ist, nicht das Abthun des Unflats am Fleisch, sondern der Bund eines guten Gewissens mit GOtt, das ist, wie es D. Luther. Tom. 9. Witt. p. 290. am Rande selbst glossiret, stipulatio, daß GOTT sich uns mit Gnaden verpflichtet, und wir es annehmen, oder wie er anderswo von der Tauffe redet, ist dieselbe nicht allein ein ledig Zeichen und Werck GOttes, darinnen unser Glaube gefordert, durch welchen wir wiedergebohren werden. Wenn ich gläube, schreibt er an einem andern Ort, Tom. 2. Witt. p. 461. ist mir die Tauffe nütze, wiederum, wenn ich nicht gläube, so ist mir die Tauffe in Ewigkeit nichts nütze. Denn also sagt Christus: Wer da gläubet und getaufft wird: Das ist das Wort GOttes und wird also bestehen. Diesem Wort GOttes gläuben demnach Se. Churf. Gn. daß die heilige Tauffe allein nütze und fromme den Gläubigen, die sich ihres Bundes mit GOTT allezeit, auch, da sie etwann in schwere Fälle gerathen, zu getrösten haben. Nicht aber den Ungläubigen welche diß Gnaden-Zeichen so wenig hilfft, als die Ungläubigen die Beschneidung, und daß derowegen der gläubigen Christen Kinder, da sie die heilige Tauffe, wegen unverhoffter schleuniger Todes-Gefahr nicht erreichen können, keines weges zu verdammen, weil der Sohn GOttes sagt: Wer da gläubet und getaufft wird, der wird seelig, wer aber nicht gläubet, der wird verdammet. Denn Herr Lutherus in seiner Kirchen-Postille wohl geschrieben: Es ist allezeit einträchtiglich gehalten, daß, ob jemand gläubte, und doch ungetaufft stürbe, der würde darum nicht verdammet, dann es mag etwann der Fall fürfallen, daß einer gläube, und, ob er wohl der Tauff begehrete, doch durch den Tod übereilet würde, wie es bißweilen mit jungen Kindern geschehen kan, vor, in, und nach ihrer Geburt, welche doch zuvor durch ihrer Eltern oder anderer Glauben und Gebeth CHristo geopffert, und Ihm befohlen seyn, welche Er auch, laut seiner Worte: Lasset die Kindelein zu mir kommen, ohne Zweiffel annimmt. Biß hierher Lutherus.

Den Exorcismum anlangende, welcher aus dem Pabstthum bey der Tauffe in Kirchen verblieben, halten Se. Churf. Gn. dafür, weil derselbe weder von Christo befohlen, noch von den H. Aposteln bey der Tauffe jemahls gebrauchet, auch eine abergläubische Ceremonie ist, so die Krafft und Würckung der Heil. Tauffe verkleinert, den Einfältigen ärgerliche Gedancken ihrer Kinder halben, als wenn dieselbe leiblich besessen, verursachet, und bey der ersten Kirchen, da noch die Gabe Wunder zu thun, und sonderlich die Teuffel auszutreiben, gewäret, gar einen andern Gebrauch und Effectum gehabt, der HErr Christus auch ausdrücklich bezeuget, (1) daß die böse Geister durch Fasten und Bethen, nicht durch Exorcismos, Menschliche Beschwerung, ausgetrieben werden, wie denn die H. Apostel Paulus, Ephes. 6, v. 13. und Petrus 1. Cap. 5. v. 8. wenn sie einen Christlichen Ritter wider den Satan mit allerley Waffen ausrüsten thun, des Exorcismi mit keiner Syllaben gedencken. Aus solchen und vielen mehr Ursachen nunmehr billig einzustellen, und bey den Rechtgläubigen gäntzlich abgeschaffet sey.

 

Das Heilige Mahl

Im heiligen Abendmahl, welches das andere Sacrament im Neuen Testament, gläuben und bekennen Se. Churf. Gn. (m) weil zweyerley Ding daselbst zu befinden: Die äusserliche Zeichen, Brodt und Wein, und der wahre Leib Christi, so für uns in Tod gegeben, und sein heiliges Blut, so am Stamm des heiligen Creutzes vergossen, daß auch auf zweyerley Weise dieselben genossen werden. Das Brod und der Wein mit dem Munde, der wahre Leib und das wahre Blut Christi eigentlich mit dem Glauben, und daß demnach wegen der Sacramentlichen Vereinigung in dieser heiligtm Action beyde zusammen seyn, und zugleich aus gespendet und genommen werden, gleichwie das geistliche Manna oder Himmelbrodt des Worts geistlich genossen, und in dem Reich Christi, welches nicht von dieser Welt, alles geistlich bestehet. Also gläuben Se. Churf. Gn. daß das heilige Abendmahl (n) auch eine geistliche Speise der Seelen sey, dadurch dieselbe erquicket, gestärcket, und mit dem vereinigten Leibe zur Unsterblichkeit gespeiset und erhalten wird. Bleiben demnach stracks ohn allen Zusatz bey den heiligen Worten der Einsetzung, das Brodt sey der wahre Leib Christi, und der Wein sein heilig Blut, Sacramentlich, auf die Art und Weise, wie GOTT die heiligen Sacrament, Altes und Neues Testaments eingesetzet und verordnet, daß sie seyn sichtliche und wahre Zeichen der unsichtbaren Gnaden, und der HErr Christus selbst anzeiget, daß das heilige Abendmahl ein Zeichen, doch aber nicht bloß oder leer sey, des neuen Bundes, eingesetzet zum Gedächtniß Christi, oder wie es der Apostel Paulus 1. Cor. 11. v. 26. erkläret, zu steter Gedächtniß und Verkündigung seines Todes, damit es sey ein Trost-Gedächtniß, Danck-Gedächtniß, und dieweil der Glaube gleichsam der Mund ist, dadurch des HERRN CHristi gecreutzigter Leib und sein vergossenes Blut empfangen wird, halten es Seine Churfürstliche Gn. beständig dafür, daß den Ungläubigen, Unbußfertigen solches Sacrament nicht nütze, sie auch des warhafftigen Leibes und Blutes Christi nicht theilhafftig werden, weil der Sohn GOttes, da er beym Johan. 6. v. 54. vom seligen Gebrauch dieses Abendmahls redet, rund aussaget: Wer mein Fleisch isset und trincket mein Blut, der hat das ewige Leben, und zuvor v. 47. Warlich, warlich ich sage euch, wer an mich gläubet, hat das ewige Leben; da Er denn zu verstehen giebt, daß sein heilig Fleisch und Blut mit dem Glauben müsse selig genossen werden. Und der Herr Lutherus im Kinder-Catechismo bezeuget, daß der recht würdig sey und wohl geschickt, der den Glauben hat an diese Worte: Für euch gegeben, für euch vergossen, denn das Wort, Für Euch, fordert eitel gläubige Hertzen: Wie er dann anderswo auch spricht: Wiewohl das Sacrament eine rechte Speise ist, doch wer es nicht nimmt mit dem Hertzen durch den Glauben, den hilfft es nichts, denn es macht niemanden gläubig, sondern es erfordert, daß er zuvor fromm und gläubig sey.

Die Ceremonien anlangend im heiligen Abendmahl, kan ja nicht verleugnet werden, daß der Stiffter dieses Sacraments natürlich ungesäuert Brod, wie es dazumahl bey den Jüden in den Oesterlichen Feyertägen im Gebrauch war, auch die heiligen Apostel gemein Haußbrodt in ihrer Zusammenkunfft, und nicht eine sonderliche Oblat oder Hostien, wie man es nennet, genommen, welches auch über hundert Jahr in der Kirchen Christi gewähret, biß zu den Zeiten Alexandri I. um das 119. Jahr, oder wie andere wollen, um das 601. Jahr Christi, zur Zeit des Käysermörders Phocae. Darum billich zu erwegen, ob nicht vielmehr auf die erste Einsetzung, denn Menschliche Veränderungen, auf die Weißheit GOttes mehr, denn der Menschen, auch auf die Warheit der Zeichen mehr, denn auf den Schein zu sehen, und, ob nicht, wie ein natürlicher warhafftiger Wein, so gut er vom Weinstock ausgepresset, also auch natürliches und warhafftiges Brodt zu nehmen und zu gebrauchen sey, sonderlich um der Bedeutung, so von den Alten verzeichnet, und dahin der Apostel selbst weiset 1. Cor. 10,17. Denn, gleich wie das natürliche Brodt des Menschen Leib erhält, und wie im 104. Psalm geschrieben, des Menschen Hertz stärcket, also ist der Leib Christi eine geistliche himmlische Speise, dadurch die Seele genähret, ge speiset und zum ewigen Leben erhalten wird.

Ob nun die Oblaten und Schein-Brodt auch die Krafft und Wirckung haben eines natürlichen Brodts, daß da sättigen und stärcken kan, und ob die angeregte Bedeutung dabey gelten möge, lässet man Verständige für sich selbst urtheilen. So kan auch keineswegs geleugnet werden, daß der HERR Christus das Brodt genommen, und gebrochen, und nach dem Brechen allererst ausgetheilet habe, wie denn solches nicht allein von den drey Evangelisten, Matth. 26. Marc. 14. Luc. 22. ausdrücklich gesetzet, sondern auch vom heiligen Apostel 1. Cor. 11. wiederholet wird, da er bezeuget, er habs also vom HErrn im dritten Himmel empfangen, daß er nemlich das Brodt genommen und gebrochen, und seinen Jüngern gegeben habe, da denn keine ταντολογία, keine Wiederholung des vorigen, vielweniger eine περισσολογία oder Redundantia, ein unnöthiges oder überflüßiges Wort den heiligen Evangelisten und dem heiligen Apostel, ja dem heiligen Geist selbst zuzuschreiben, als wenn Brechen nur so viel hiesse, als austheilen, wie anderswo, weil da ja nicht vergebens darauf ge setzet : Brachs und gabs. Wie denn das Brodtbrechen also nach dem Exempel Christi und der Apostel gar viel Jahren in dem üblichen Gebrauch geblieben, daß auch die gantze Handlung des Abendmahls fractio panis, ein Brodtbrechen, per synecdochen oder excellentiam quandam genennet worden, wie zu sehen Actor 2. v. 42. Zugeschweigen, der sonderlichen Bedeutung, daß, gleich wie das Brodt für den Augen der Communicanten gebrochen wird, also hab auch Christus müssen getödet werden, zu dessen stetswährendem Bildniß das Brodtbrechen im heiligen Abendmahl zu behalten, wie dahin der Apostel weisen thut, wenn er spricht, das ist mein Leib, der für euch gebrochen wird. 1. Cor. 11,24.

Demnach erachten Se. Churfürstl. Gnaden, daß hierinnen nicht auf der Päbste unzeitige Klugheit, nicht auf die alte Gewohnheit, nicht auf menschliche Authorität, sondern auf des HErrn Christi ungeänderte erste Einsetzung mehr zu sehen, und die Verrichtung des Heil. Abendmahls allein auf die Form und Weise, so der HErr Christus selbst, und aus seinem Munde die H. Apostel mit deutlichen Worten fürgeschrieben, folgend anzustellen sey, und ob zwar Se. Churf. Gn. zu solcher Administration niemand mit Gewalt anzuhalten gemeinet, wollen Sie doch hiebey männiglich in Gnaden zu bedencken anheim stellen, welches besser sey, Christo oder dem Antichrist, der Warheit oder falschen Gewonheit, der Göttlichen oder menschlichen Weißheit, dem ausdrücklichen Befehl Christi, (hoc facite) oder der sichern Freyheit der Welt zu folgen, und zu weichen, sonderlich weil Herr Lutherus selbst Tom.7. Witt.Germ. p.297. bekennet: Es muß kein Sacrament, soll es anders Christi Einsetzung und Exempel gemeß seyn, gehalten werden, es werde denn das Sacrament gebrochen und vom Priester unter viele ausgetheilet. Item, daselbst schreibet er: Nun halte sie gegeneinander, die Antichristen und Christum, dieser, Christus, bricht das Brodt, und giebt jedermann davon, jene brechens nicht und geben niemand davon, behalten es allein, sie haben allein einen Schein des Brechens erfunden, wo bleibt nun das Wort Christi: Das thut: Warum thun sie anders, und wider Christum? Und Tom. 2 Witt. f.231. der Text Pauli, das ist mein Leib, der für euch gegeben wird, ist schlecht zu verstehen vom Brechen und Austheilen über Tisch, wie er auch sagt, 1. Cor. 10. das Brodt, das wir brechen, ist der ausgetheilte Leib Christi.

 

Die ewige Gnadenwahl

Im Artickel von der ewigen Gnadenwahl oder Versehung zum ewigen Leben, erkennen und bekennen Se. Churfürstl. Gn. daß derselbe der allerströstlichen einer sey, darauf sich nicht allein die andern alle, sondern auch unser Seeligkeit am meisten gründet, daß nemlich GOtt der Allmächtige aus pur Gnaden und Barmhertzigkeit, ohn alles Ansehen der Menschen Würdigkeit, ohn allen Verdienst und Werck, (0) ehe denn der Welt Grund gelegt worden, zum ewigen Leben verordnet und auserwehlet hat, alle so an Christum beständig gläuben, wisse auch und erkenne gar wohl die Seinen, und wie er sie von Ewigkeit geliebet, also schenckt er auch ihnen aus lauter Gnaden den rechtschaffenen wahren Glauben, und kräfftige Beständigkeit bis ans Ende, also, daß dieselbe niemand aus der Hand Christi reissen, und niemand von seiner Liebe scheiden könne, daß ihnen auch alles, es sey gutes oder böses, zum besten gereichen müsse, weil sie nach dem Fürsatz beruffen sind. So hab auch GOtt nach seiner strengen Gerechtigkeit alle, die an Christum nicht gläuben, von Ewigkeit übersehen, denselben das ewige höllische Feuer bereitet, wie denn ausdrücklich geschrieben stehet: Wer an den Sohn nicht gläubet, der ist schon gerichtet, wer an den Sohn nicht gläubet, der wird das Leben nicht sehen, sondern, der Zorn GOttes bleibet (ergo ist er zuvor schon) über ihm, nicht, daß GOtt eine Urs ach sey des Menschen Verderben, nicht daß er Lust habe an der Sünder Tod, nicht daß er ein Stiffter und Antreiber der Sünde sey, nicht daß er nicht alle wolle seelig haben, denn das Widerspiel durchaus in der heiligen Schrifft zu finden ist, sondern, daß die Ursach der Sünde und des Verderbens allein bey dem Satan und in den Gottlosen, zu suchen, welche wegen ihres Unglaubens und Ungehorsams von GOtt zum Verdammniß verstossen. Item, daß an niemands Seeligkeit zu zweiffeln, so lang die Mittel der Seeligkeit gebrauchet werden, weil allen Menschen unwissend zu welcher Zeit GOTT die Seinen kräfftiglich beruffe, wer künfftig glauben werde oder nicht, weil GOtt an keine Zeit gebunden, und alles nach seinem Wohlgefallen verrichtet. Hier entgegen verwerffen Se. Churf. Gn. alle und jede zum Theil gottlästerliche, zum Theil gefährliche Opiniones und Reden, als daß man den Himmel hinauf mit der Vernunfft klettern, und allda in einem sonderlichen Register oder in GOttes geheimen Cantzley und RathStuben erforschen müsse, wer da zum ewigen Leben versehen sey oder nicht, da doch GOtt das Buch des Lebens versiegelt hat, daß ihm wohl keine Creatur hinein gucken wird, 2. Tim. 2. v. 19.

Item, daß GOtt propter fidem praevisam, wegen des Glaubens, so Er zuvor ersehen, etliche auserwehlet habe, welches Pelagianisch, daß Er dem meisten Theil die Seeligkeit nicht gönne, welchen Er absolute, bloßhin, ohn einige Ursach, auch nicht wegen der Sünde, verdammet, da doch der gerechte GOtt niemand zur Verdammniß beschlossen, denn wegen der Sünde, und derwegen der Rathschluß der Verwerfung zur Verdammniß nicht ein absolutum decretum, ein freyer lediger Rathschluß zu achten, wie der Apostel von den verstossenen Jüden bezeuget, (p) Sie, die Zweige sind zerbrochen, um ihres Unglaubens willen. Item, daß die Auserwehlten leben mögen, wie immer sie wollen, dagegen helffe denen, so nicht erwehlet, kein Wort, kein Sacrament, keine Frömmigkeit, da doch aus Gattes Wort offenbar, (q) daß kein guter Baum faule Früchte bringe, und daß auch uns GOTT erwehlet, daß wir seyn heilig und unsträflich für Ihm, in der Liebe, wie geschrieben, Ephes. 1,4. Und daß, welcher, als ein edler Rebe, im Weinstock CHristi bleibet, viel Früchte bringe, wer aber nicht in Ihm bleibet, weggeworffen werde, wie eine Rebe, und verdorre, und man sammle sie, und werffe sie ins Feuer, und muß brennen, wie CHristus der HErr selbst geredet, Joh. 15,5.6.

 

Reformierte Kirche - Glaubensfreiheit und Religionsfrieden

Schließlich bekennen Se. Churfürstl. Gn. sich zu der Reformirten Evangelischen Kirchen in diesen und andern Religions-Puncten, als welche sich auf GOttes Wort allein fundiren, und alle menschliche Traditiones, so viel müglich, abgeschaffet haben. Und obwohl Se. Churfürstl. Gn. in ihrem Hertzen und Gewissen genugsam gesichert, daß solch Bekäntniß Gottes Wort allerdings gemäß und aufrichtig sey, auch nichts liebers erleben und wünschen möchten, denn daß GOtt der HErr aus lauter Gnade und Barmhertzigkeit derselben getreue Unterthanen mit dem Licht (r) der unteilbaren Warheit beseeligen und erleuchten wolle, jedoch, weil der Glaube nicht jedermanns Ding ist, 2. Thess. 3. v. 2. sondern ein Werck und Geschenck GOttes, und niemand zugelassen über die Gewissen zu herrschen, oder wie der Apostel Paulus redet - ein Herr seyn wollen über den Glauben, welches allein dem Hertzenskündiger zustehet, als wollen Se. Churfürstl. Gn. auch zu dieser Bekäntniß keinen Unterthanen öffentlich oder heimlich wider seinen Willen zwingen, sondern den Curs und Lauff der Warheit GOtt allein befehlen, (s) weil es nicht an Rennen und Lauffen, sondern an Gottes seinem Erbarmen gelegen, verhoffen aber gäntzlich, begehren auch in Gnaden, und befehlen hiemit ernstlich, daß Unterthane und andere, so entweder die streitige Religionssache nicht verstehen, oder noch zur Zeit nicht gnugsam darinnen informiret seyn, des Lästerns, Schmähens, diffamirens, wider die Orthodoxos & Reformatos, die man aus lautern Haß und Neid für Calvinisch mit vollem Mund ausruffen thut, gleich wie vor Zeiten Tertullianus in Apologetic. von denen Christen geschrieben: Oditur in innocuis innocuum nomen, sich gäntzlich enthalten, mit den Schwachgläubigen, so sie vermeinen starck zu seyn, Gedult tragen, nach der Vermahnung des Apostels Pauli, (t) und was sie selbst nicht gelesen, noch bisanhero gnugsam verstanden, nicht bald verketzern oder verdammen, sondern in der Schrifft mit Fleiß forschen, das Urtheil heimgeben dem, der da recht richtet, (u) welcher auch wird ans Licht bringen, was im Finstern verborgen ist, und den Rath der Hertzen offenbaren, alsdann wird einem jeglichen von GOTT Lob wiederfahren, x. 1. Corinth. 4,5.

 

(a) Esa. 49,23.

(b) Ps. 68,27. M. 15,9. 16. v. 6, 1. Cor. 5,7. Deut. 12,32. Prov.30,6. Apoe.22,19. Esa.8,10. Joh.5,39. 1. Cor. 1,6. Dan. 4,14. Esa.32,18.

(c) Ps. 24,7.9. Ps. 115,1 & 29,2.

(d) Ps.2,11, lReg,2.3.2. Par. 19,4 & 29,5. & 34,8. Eus. 1,4. de vita Constant. Ambr. in orat. funeb.

(e) 2.Tim. 3.15..16.17. Ps. 119. Esa. 40,8 Matth. 24,35 Lue. 21,33. l.Pet.1,25.

(f) Tom. I. Germ. Jen. pag. 369. Tom. I. Witt. pag. 33.

(g) Joh. 1,18.5,8. I. Cor. 2,8. I. Pet. 3,18. & 4,1. Matth. 28,20. Mare. 16,19. Aet. 1,9. Phil. 3,10.

(h) Tit. 3,5.

(i) Joh. 3,5.

(k) 1. eap. v. 3.21.

(l) Matth. 12,21.

(m) Iren. lib. 4,6.34.

(n) Joh. 18,36. (o) Eph. 1,4. Matth. 10,22 & 24,13. Rom. 8;29.30. 2.Tim. 2,19. Joh. 10,14. Joh 6,29. Rom. 9,18. 11,7.9. Phil 2,13. Joh. 10,28. Rom. 8,26.38. Matth. 13,42.25.48. Joh. 3,18.36. Esa. 13,9. Ez. 18,31.32.33. l.Tim. 2,4. 2.Pet. 3,9. Matth. 19

(p) Rom. 11,20.

(q) Matth. 7,18.

(r) Joh. 6,29. Phil. 1,29. Ephes. 3,8. 2. Cor. 1,24.

(s) Rom. 9,16. '

(t) Gal. 4,1. Rom. 14,1.

(u) Joh. 5,29, 1.Pet. 2,2.3.

 

* Wiedergegeben ist hier (mit überarbeitetem Vorwort und Zwischenüberschriften) die Fassung der Confessio Sigismundi wie sie von Heinz Langhoff herausgegeben wurde in "Von Paris über Potsdam nach Leuenberg. Dokumente zum Werden und Weg der reformierten Gemeinden in der DDR" Evangelische Verlagsanstalt, Berlin (1984)

 

 

 

Friedrich der Große und die Religion –  Wohltäter oder Totengräber?

Vortrag von Peter Zimmerling in unserer Kirche anläßlich "300 Jahre Friedrich II."

 

 

 

    

 

       

 

   

 

 

   

 

Stand: 19. Februar 2020

 

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